Anwaltliche Hilfe – kann ich mir das leisten?
Wenn man mit Unterstützung Anwalts einen Prozess führen oder sich gegen eine Klage verteidigen will, stellt sich die Frage, ob man es sich leisten kann, nicht zu einem Anwalt zu gehen.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, werden die Rechtsanwaltsgebühren übernommen, sofern Erfolgsaussichten bestehen und die Rechtsverfolgung nicht aussichtslos ist.
Ist eine Rechtsschutzversicherung nicht abgeschlossen oder Sie verfügen über ein geringes oder kein Einkommen, so besteht für außergerichtliche Streitigkeiten die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Hierzu ist ein Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht zu stellen. Die anwaltlichen Gebühren für Beratung und Korrespondenz mit Gegnern oder Behörden werden dann von der Landesjustizkasse getragen.
Für gerichtliche Auseinandersetzungen besteht zudem die Möglichkeit, über Ihren Rechtsanwalt Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dies hat zur Folge, dass Sie von der Zahlung der Gerichtskosten, Zeugenauslagen sowie der Gebühren Ihres eigenen Anwalts – zumindest teilweise – befreit werden.
Sie sehen, es gibt mehrere Möglichkeiten, sich der Dienste eines Rechtsanwalts zu versichern, ohne unverhältnismäßig hohe Kosten befürchten zu müssen.
Jetzt gilt es nur noch den richtigen Anwalt zu beauftragen. Einen Anwalt der auch die wirtschaftlich sinnvolle Wahrung Ihrer Interessen gewährleistet und der die Risiken eines Rechtsstreits durch seine langjährige Erfahrung schon im Voraus weitestgehend einschätzen kann.